Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Honorar, Pflichten, Haftung. Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Gartenraum Studio GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Planungs-, Beratungs- und Bauleitungsleistungen der Gartenraum Studio GmbH gegenüber Privatpersonen und Unternehmen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars (im Studio oder per Post) und Zahlung der ersten Honorarrate (50 %) zustande. Bis zur Bestätigung sind unsere Angebote freibleibend.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsformular und etwaigen Anlagen (Konzeptbeschreibung, Plan-Verzeichnis). Nachträgliche Erweiterungen werden gesondert beauftragt und vergütet.
§ 4 Honorar
Honorar nach Auftragsformular. Zahlung in drei Raten: 50 % bei Auftragsabschluss, 30 % bei Entwurfsfreigabe, 20 % bei Ausführungsplan-Übergabe. Bei Bauleitung zusätzlich monatliche Abrechnung nach Baufortschritt.
Nebenkosten (Anfahrten außerhalb Köln, Plotterkosten über 50 Seiten, Sondermaterialien) werden separat berechnet, sofern im Auftragsformular nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten Auftraggeber
Der Auftraggeber stellt zur Verfügung: aktueller Lageplan/Katasterauszug, Eigentumsnachweis (falls erforderlich), behördliche Genehmigungen (Baumschutz, Denkmalschutz), Zugang zum Grundstück für Standortaufnahme und Bauleitung.
§ 6 Nutzungsrechte
Pläne, Skizzen und Schriftstücke bleiben urheberrechtlich Eigentum der Gartenraum Studio GmbH. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für das vereinbarte Projekt. Eine Weiterverwendung an anderem Standort oder Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§ 7 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Höchstgrenze: einfaches Honorarvolumen des betreffenden Auftrags.
Die Bauausführung erfolgt durch beauftragte Partnerfirmen — für deren Werkleistung haften die Partnerfirmen direkt. Wir empfehlen Partner ohne Provision und übernehmen Bauleitung im Rahmen des vereinbarten Honorars.
§ 8 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, fertiggestellte Planungsphasen voll.
§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Stand: Mai 2026